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11. Januar 2010
Die novellierte EMAS-Verordnung ist am 22. Dezember 2009 im Amtsblatt veröffentlicht worden und tritt am 11. Januar 2010 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der neuen EMAS-Verordnung am 11.1.2010 löst sie die alte EMAS-II-Verordnung ab. Einige Neuerungen bedürfen noch der Umsetzung in nationales Recht, wofür die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit haben, andere werden mit Inkrafttreten sofort gültig.
Bereits registrierte Organisationen bleiben im EMAS-Verzeichnis. Steht die nächste Revalidierung vor dem 11.7.2010 an, kann eine Verlängerung der Frist um 6 Monate beantragt werden.
Die neue EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung können Sie hier einsehen:
Wichtige Änderungen der neuen EMAS-III-Verordnung gegenüber EMAS-II sind in dem Infoblatt "Die neue EMAS-III-Verordnung" beschrieben, welches von der Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses herausgegeben wird.