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21. Dezember 2011
Am 12.12.2011 wurde das geänderte Umweltauditgesetz (UAG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011, S. 2509) veröffentlicht und ist mit Wirkung vom 13.12.2011 in Kraft getreten.
Ebenfalls überarbeitet und veröffentlicht wurden die UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAG-ZVV) und die UAG-Gebührenverordnung (BGBl. I Nr. 67 vom 21.12.2011 S. 2725 und 2727).
Die Änderungen betreffen v.a. das Registrierungsverfahren von Standorten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (sog. Drittländern) sowie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen für Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter.
Die weltweite Öffnung des europäischen Umweltmanagementsystems entspricht einem Bedarf, der auch aus Wirtschafts- und Regierungskreisen außerhalb der Europäischen Union artikuliert worden ist. Diese Regelung eröffnet den deutschen Umweltgutachtern ein weiteres Betätigungsfeld. Die Umweltgutachter sind nach dem UAG befugt, Zertifizierungsbescheinigungen nach DIN EN ISO 14001, DIN EN 16001 und DIN EN ISO 50001 zu erteilen.
Das UAG wurde 1995 erlassen, um EMAS in Deutschland wirksam durchführen zu können. Darin werden u.a. die Zulassung und Aufsicht der Umweltgutachter sowie die Registrierung der Organisationen geregelt.
Umweltauditgesetz (UAG) - Gesetz zur Ausführung der EMAS-Verordnung