unterstützt den Ausschuss bei seinen Aufgaben und informiert alle Interessierten über EMAS. weiter»
Tätigkeitsbericht UGA VII 2013-2016
Tätigkeitsbericht UGA VI 2010-2013
Tätigkeitsbericht UGA V 2007-2010
Tätigkeitsbericht UGA IV 2004-2007
Tätigkeitsbericht UGA III 2001-2004
Tätigkeitsbericht UGA II 1998-2001
Tätigkeitsbericht UGA I 1995-1998
Die Europäische Kommission hat bei der Konzeption des EMAS-Systems Wert darauf gelegt, dass die Mitgliedsstaaten der EU in eigener Verantwortung und Gestaltungsfreiheit die Verbreitung von EMAS fördern.
In Deutschland wurde 1995 der Umweltgutachterausschuss (UGA) ins Leben gerufen und seine Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben im nationalen Umweltauditgesetz (UAG) festgelegt.
Das Gremium ist mit Umweltexpertinnen und -experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen besetzt, diese werden auf die Dauer von jeweils drei Jahren berufen. Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Umweltgutachterorganisationen sowie Bundes- und Landesverwaltungen haben sich ehrenamtlich verpflichtet, EMAS in vielfältiger Weise zu unterstützen und zu fördern.
Zur Koordinierung der Arbeiten des UGA und zur Information der Öffentlichkeit über alle EMAS-Belange wurde dem UGA eine Geschäftsstelle zur Seite gestellt, die für alle interessierten Personen und Institutionen die Anlaufstelle ist, wenn es um Informationen zu EMAS geht – und die mittlerweile auch nach EMAS validiert ist.
Die Aufgaben des Umweltgutachterausschusses (UGA) sind im Umweltauditgesetz beschrieben und werden hier näher erklärt.
Im UGA sind 25 Mitglieder aus Unternehmen, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Verwaltung und Umweltgutachter-Organisationen vertreten.
Der UGA arbeitet in Arbeitsgruppen mit festgelegten Schwerpunkten sowie der Vollversammlung (Plenum).