des UGA kommen aus Unternehmen, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Verwaltungen oder sind selbst Umweltgutachter. weiter»
des UGA sind Arbeitsgruppen mit Schwerpunktthemen sowie das Plenum. weiter»
unterstützt den Ausschuss bei seinen Aufgaben und informiert alle Interessierten über EMAS. weiter»
Der Umweltgutachterausschuss (UGA) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Fragen des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Die Aufgaben und Zusammensetzung des UGA sind im Umweltauditgesetz (UAG) beschrieben.

Der UGA hat eine Fachkunderichtlinie erlassen, mit der Ablauf und Inhalte der mündlichen Prüfung zur Feststellung der Fachkunde von Umweltgutachtern und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen beschrieben werden.
Die Aufsichtsrichtlinie beschreibt die Verfahrensweise im Rahmen der Aufsicht für die Überprüfung von Umweltgutachtern, Umweltgutachterorganisationen und Inhabern von Fachkenntnisbescheinigungen.
In der Prüferrichtlinie sind Kriterien und Verfahrenshinweise beschrieben, wie die Voraussetzungen der Bewerber für die Prüferliste (§ 12 UAG) geprüft werden sollen.

Der UGA führt eine Prüferliste mit Fachleuten, welche für die Besetzung der Prüferausschüsse für die mündliche Prüfung von Umweltgutachtern geeignet sind. Diese Fachleute können z. B. auch bei so genannten Witness-Audits, für die Aufsicht über die Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter berufen werden.
Die Prüferinnen und Prüfer müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und über mindestens 5 Jahre eigenverantwortliche, hauptberufliche Erfahrung in der Praxis des betrieblichen Umweltschutzes verfügen. Der UGA entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers aufgrund eines Qualifikationsprofils und der beigebrachten Nachweisunterlagen.
Informationen und Vorlagen für die Bewerbung können Sie bei der UGA-Geschäftsstelle anfordern.

Der UGA empfiehlt Sachverständige für Widerspruchsangelegenheiten.
Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) können Betroffene Widerspruch gegen die Entscheidungen der DAU GmbH (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter) in Zulassungs-, Prüfungs- oder Aufsichtsfragen einlegen. Die Entscheidung über den Widerspruch erfolgt ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen. Diese dürfen nicht dem UGA angehören und müssen im betrieblichen Umweltschutz über gründliche Fachkenntnisse und mindestens dreijährige praktische Erfahrungen verfügen.
Der UGA entscheidet über die Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern nach Vorprüfung in der entsprechenden Arbeitsgruppe (AG "Zulassung, Prüfung und Aufsicht"), dabei wird auch ein Qualifikationsprofil abgefragt.
Bei Interesse an der Aufnahme in die Empfehlungsliste wenden Sie sich bitte an die UGA-Geschäftsstelle.

Der UGA berät das Bundesumweltministerium (BMU) zu allen Fragen rund um EMAS und über die Tätigkeiten der Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter. Diese gehen über EMAS hinaus.
Gutachter können z.B. in den Bereichen des Treibhausgas-Emissionshandels-Gesetzes (TEHG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und weiteren umweltrechtlichen Fachgebieten tätig sein.
Der UGA arbeitet aktiv an der Förderung von EMAS. Er initiiert oder beteiligt sich an Veranstaltungen und Werbekampagnen, gibt Informationsmaterial heraus, stellt Referenten, unterhält die Internetseiten www.emas.de und www.wir-fuer-emas.de, arbeitet in Gremien und Netzwerken und hat mit seiner Geschäftsstelle eine zentrale Anlaufstelle für die interessierte Öffentlichkeit
Zuletzt veranstaltete der UGA im Dezember 2008 zusammen mit dem Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt, dem DIHK und der DAU die große EMAS-Konferenz unter dem Motto: "EMAS - Verantwortungsvoll. Innovativ. Zukunftsfähig!"