

EMAS ist die mittlerweile gebräuchliche Kurzform für das europäische Eco-Management and Audit Scheme. Auf deutsch: Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.
Als Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates wurde EMAS erstmals am 10. Juli 1993 veröffentlicht und im Dezember 1993 mit dem Umweltauditgesetz (UAG) in deutsches Recht umgesetzt. Damit war auch der Umweltgutachterausschuss geboren, seine Aufgaben und Organisationsstruktur festgelegt.
EMAS I war noch ganz auf gewerbliche Unternehmen ausgerichtet, eine Einschränkung, die sich als nicht sinnvoll herausstellte und mit EMAS II im Jahre 2001 aufgehoben wurde. Seitdem kann jede Organisation an EMAS teilnehmen, ob aus Industrie, Dienstleistung, Gewerbe, Verwaltung, Kirche oder sonstigen Bereichen.
Am 22.12.2009 wurde die Novellierung der EMAS-Verordnung (EMAS III) veröffentlicht. Sie tritt am 11. Januar 2010 in Kraft. Mit EMAS III ist nun auch die räumliche Einschränkung auf die EU entfallen: EMAS kann wie die ISO 14001 weltweit angewendet werden.
Zu EMAS gibt es die ausführliche Internetseite www.emas.de, so dass auf den Seiten des UGA nur eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte dargestellt wird.