

EMAS folgt dem Grundgedanken, Organisationen durch die Schaffung von Anreizen, freiwillig zu einem kreativen, alle Entscheidungsebenen umfassenden Umweltmanagementsystem zu führen.
Der Umweltschutz soll hierdurch fester Bestandteil der Organisationspolitik werden. EMAS gewährleistet, dass Umweltaspekte bei allen Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation berücksichtigt und hierdurch Ressourcenverbrauch und Umweltbelastungen kontinuierlich verringert werden. dadurch soll die Umweltleistung der Organisation messbar besser werden.
Organisationen, die sich bei EMAS beteiligen wollen, stellen sich einer anspruchsvollen Prüfung durch einen externen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter. Teilnehmer dürfen mit dem europäischen EMAS-Logo werben, das für den erfolgreichen Abschluss des Audits steht und der Öffentlichkeit signalisiert, dass die Organisation ein ambitioniertes und leistungsfähiges Umweltmanagement betreibt.
Der offzielle Titel von EMAS I lautete: Europäische Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung.
Veröffentlicht am 10. Juli 1993, trat sie in den damals 15 Mitgliedstaaten der EU am 13. April 1995 in Kraft. Die erste Novellierung erfolgte im Zuge einer Revision durch die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. März 2001 (EMAS II).
Diese Fassung brachte als wesentliche Neuerungen die Öffnung für alle Branchen, die Integration der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001, ein neues EMAS-Logo sowie die ausdrückliche Einbeziehung der Mitarbeiter.
Mit der neuen EMAS III Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, die am 11. Januar 2010 in Kraft tritt, wird EMAS auch weltweit anwendbar sein.
Eine Übersicht über wichtige Änderungen der neuen EMAS-III-Verordnung gegenüber EMAS-II sind in dem
Infoblatt "Die neue EMAS-III-Verordnung"
Die neuen Kernindikatoren der EMAS III
Infoblatt als Hilfestellung zur Darstellung der neuen Kernindikatoren in der Umwelterklärung. UGA-Geschäftsstelle (März 2010)
Anleitung "Ermittlung der Bruttowertschöpfung" des Statistischen Bundesamtes