Was Umweltgutachter zusätzlich zu EMAS noch alles können:
Gutachter- und Sachverständigentätigkeit
Überprüfung und Zertifizierungen zu Anforderungen des Staates in halbhoheitlicher Funktion nach den jeweiligen Vorgaben und Anforderungen der Gesetze und Verordnungen:
- Anlagenüberwachung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Zertifizierungen nach der Entsorgungsfachbetriebe Verordnung (EfbV)
- Zertifizierungen nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) mehr Informationen
- Zertifizierungen nach dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Überprüfungen nach der Verpackungsverordnung (VerpackV)
- Zertifizierungen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
mehr Informationen - Zertifizierungen nach dem Altfahrzeuggesetz (AltfahrzeugG)
- Sachverständigentätigkeit bei Genehmigungsanträgen nach BImSchG
- Sachverständigentätigkeit bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPG)
Beratung in (fast) allen Fragen
- des Umweltschutzes
- des Arbeitsschutzes
- von Managementsystemen (Umwelt, Arbeitssicherheit, Qualität, Energie [mehr Informationen] sowie Integrierte Managementsysteme)
- Durchführung von Schulungen